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Kürzung der Zuschüsse wirkt sich auf Fördermittelservice aus

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hatte gerade angekündigt, dass Endkunden noch von ausgesprochen günstigen Konditionen für die Beantragung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen des VFF Förderservice profitieren, da musste er diese Konditionen schon anpassen. Ursache war die kurzfristige Reduzierung der Fördersätze von 80 auf 50 Prozent.

Foto: Karsten Socher Fotografie / www.KS-Fotografie.net

Bis zu diesem Zeitpunkt waren die förderfähigen Honorare der Energieberater mit der bisherigen staatlichen Förderung von 80 Prozent Grundlage des Preiskonzeptes im VFF-Förderservice verankert. Durch die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ab dem 7. August 2024 die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)  zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken, mussten auch  die Konditionen des VFF Förderservice angepasst werden.

Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und mit einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen.  „Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK“, übt Frank Lange, Geschäftsführer des VFF, deutlich Kritik: „Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7 Prozent. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht.“

Eine Zusammenfassung der Studie mit einem weiterführenden Link auf die Studie gibt es hier: