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Dr. Hahn Trendschau – Nr. 2 / 2025

Guten Tag ,
haben Sie sich gerade etwas über die (noch) ungewöhnliche Form der Ansprache gewundert? Das ist zu verständlich, denn gemeinhin werden wir mit Herr/Frau angesprochen. Der Europäische Gerichtshof hat Anfang 2025 entschieden, dass die Aufnahme der Anrede „Herr“ oder „Frau“ bei der Datenerhebung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Das Urteil bezieht sich zwar eher auf den Datenschutz als auf Diskriminierung, hat aber dennoch weitere Folgen. So sollte man künftig in Kontakt- und Onlineformularen auf die Abfrage von „Mann/Frau/Divers“ verzichten und nur noch den Namen und Vornamen verlangen. Nur wenn die Angabe des Geschlechts für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig ist, darf es weiter abgefragt werden. Die weitere Diskussion über dieses noch junge Urteil dürfte spannend werden.

Spannend sind auch die Themen in unserer heutigen Trendschau. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der Beiträge, die wir für Sie aufgepickt haben

Mit einem leichten Augenzwinkern und freundlichen Grüßen aus Mönchengladbach
Klaus Weiss
Leiter Marketing & Public Relations