Eines ist gewiss – auch in Zukunft werden Gebäude aller Art mit feuerwiderstandsfähigen Bauteilen ausgestattet werden. Spannend ist das laut Dr. Gerhard Wackerbauer vom ift Rosenheim besonders für Innentüren.
Die Verfahren für Außentüren, Fenster und Tore sind mit der CE-Kennzeichnung verbindlich eingeführt, dort ändert sich in naher Zukunft nichts. Hier gibt es schon die harmonisierten Produktnormen EN 16034 in Verbindung mit EN 14351-1 bzw. EN 13241. Ebenso ist für Vorhangfassaden eine harmonisierte Produktnorm vorhanden (EN 13830), auch wenn die derzeit gültige Fassung aus 2003 nicht mehr ganz dem technischen Standard in der Ausgabe 2015 entspricht. Bei Verglasungen sind keine Änderungen in Sicht, da bleibt es bei nationalen Zulassungen oder einer freiwilligen ETA.
Spannend ist es für Innentüren, denn da gibt es nicht nur schon zwei EADs für Stahlblech- und Stahl-Rohrrahmen-Feuerschutz-Innentüren, sondern auch zwei ganz neue: Die eine beschäftigt sich mit Holztüren mit Feuerwiderstand, die andere behandelt ganz „normale“ Innentüren, also solche ohne Feuerwiderstand oder Rauchdichtheit. Details sind noch nicht bekannt, da beide EADs (Stand 08.05.2023) noch nicht veröffentlich sind. Die Möglichkeiten einer europaweit gültigen ETA mehren sich also. Noch wird die ETA nur zögerlich genutzt, aber das Interesse steigt langsam.
Ein weiteres „heißes Eisen“ hat das DIBt Anfang 2022 geliefert: Mit den Veranstaltungen im Januar und Mai wurde die Diskussion um den Einbau von Feuer- und Rauchschutztüren in Wände und Fluren eröffnet.