Die Modernisierung und Umnutzung älterer Gebäude zur Schaffung von Wohnraum sind zentrale Aufgaben der nächsten Jahre. Eine interessante, aber bisher selten genutzte Option ist dabei die Umnutzung von Büro- zu Wohngebäuden.
Die Bewertung der Tauglichkeit bzw. Ertüchtigung vorhandener Brandschutzelemente (normativ korrekt als Feuer- und Rauchschutzelemente (FSA/RSA) bezeichnet) sowie der Einbau neuer Bauelemente in bestehende Bausubstanz ist dabei von großer Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag zeigt, wie Architekten und Planer hierbei am besten vorgehen können. Es wird erläutert, wie Änderungen und Ergänzungen an bestehenden Brandschutzelementen bzw. Anforderungen aufgrund einer Nutzungsänderung (§67 MBO) bewertet und genehmigt werden können. An Praxisbeispielen wird gezeigt wie vorhandene Nachweise und ergänzende Prüfungen genutzt werden können, um die notwendigen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise zu erhalten (Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung (vBG) bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE).