Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist beschlossene Sache. Ab Januar 2025 wird sie stufenweise eingeführt, wie der Verband elektronische Rechnung (VeR) mitteilt, zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich.
Möglich macht dies die Zustimmung des Bundesrats zu der Kompromiss-Fassung des Wachstumschancengesetzes (WCG). Welchen Impact die bisher eher „unterhalb des Radars“ in der politischen Diskussion geflogene Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern mit sich bringt, wird erst auf den zweiten Blick klar: Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge dürfte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland nämlich sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit mehr als zehn Milliarden Euro führen – und das pro Jahr.
Der Grund: Der elektronische Rechnungsaustausch ermöglicht zukünftig auch die unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung. Ein digitaler Vorteil, mit dem sich die in Deutschland noch immer klaffende Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken schon in wenigen Jahren schließen lassen dürfte. Italien und andere EU-Nachbarländern haben das bereits erfolgreich vorgemacht. Zudem dürfte die E-Rechnung einen wichtigen Digitalisierungsschub in deutschen Unternehmen bringen.
Den kompletten Beitrag inklusive eines Fahrplans, wie es mit der E-Rechnung in Deutschland weitergeht, gibt es hier.