Die öffentliche Wohnraumförderung ist durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Zeit von 2023 bis 2027 mit neun Milliarden Euro ausgestattet worden. In einem Gastbeitrag für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nimmt Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zu diesem und weiteren Themen Stellung.
Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht derzeit unter keinem guten Stern: Im Januar 2022 gab es durch die Bundesregierung einen Stopp der Energieeffizienz-Förderung, bis September 2022 hatten sich die Bauzinsen vervierfacht, die Baupreise für Wohngebäude haben sich seit 2010 bis 2021 um rund 41 Prozent erhöht, eine hohe Inflation – um vier der herausforderndsten Entwicklungen zu nennen. Und bei den Baupreisen geht es auch zu Beginn des Jahres 2023 weiter.
Der Rückgang der Baugenehmigungen hat auch Auswirkungen auf die Architektenschaft. Denn ist eines klar: Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft unterliegt langfristigen Neubau- und Modernisierungszyklen, und deshalb benötigt sie Verlässlichkeit und Planbarkeit. Zugleich möchten wir eine gesicherte Baukultur: Baukultur umfasst die Stadtentwicklung, umfasst Architektur- und Ingenieurskunst und die Fähigkeit, die anstehenden Herausforderungen für eine in die Zukunft gerichtete natürliche Stadt- und Gemeindeentwicklung für die heutigen und nächsten Generationen anzugehen.
Baukulturell geprägte Städte und Gemeinden und Regionen sind Anziehungspunkte für Menschen und für Unternehmen, sind Orte der Identität und der Identifikation – kurzum: Sind Heimat für die nordrhein-westfälische Bevölkerung. Zugegebenermaßen können wir alle nicht in die Zukunft schauen, aber die Aufgabe der Politik ist es, die Grundlagen dafür zu legen, dass die Zukunft gebaut werden kann. „Fördern, was Wohnungen schafft“: Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der neuen öffentlichen Wohnraumförderung bis 2027.