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Jetzt gilt die neue LKW-Mautpflicht, aber es gibt Ausnahmen für Handwerker

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht in Deutschland für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Bundesstraßen und Autobahnen. Handwerkerfahrzeuge sind jedoch unter bestimmten Bedingungen davon befreit. Diese Handwerkerausnahme greift, wenn das Fahrzeug von Mitarbeitern des Handwerksbetriebs genutzt wird und Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung der handwerklichen Dienstleistungen notwendig sind, oder handwerklich gefertigte Güter aus dem eigenen Betrieb befördert werden.

Foto: Sabine / Pixabay

Die Ausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe, nicht jedoch für industriell gefertigte Güter oder Transporte durch Dritte. Handwerksbetriebe müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie tatsächlich handwerklich tätig sind, durch Dokumente wie die Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung.

Seit dem 1. Dezember 2023 wird nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse als Maßstab genommen. Fahrzeuge, deren Zugmaschine eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger hat, sind auch mit Anhänger nicht mautpflichtig, solange das Gesamtgewicht 7,5 Tonnen nicht überschreitet.

Handwerker können ihre Fahrzeuge auf der Toll Collect-Website registrieren, um Kontrollen und Verfahren zu minimieren. Die Registrierung wird für zwei Jahre gespeichert und muss danach erneuert werden.