Gleich drei neue Merkblätter hat der Technische Ausschuss des Verbands Fenster + Fassade (VFF) im vergangenen Monat veröffentlicht. Neben Informationen zur Fassadenbegrünung bei Fenstern und Vorhangfassaden (FA.02) geht es um Nachhaltigkeit bei Fenstern, Türen und Fassaden (NA.01) und schließlich gibt es noch rechtliche Hinweise zur Durchführung von äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden (VOB.06).
Das VFF-Merkblatt NA.01: 2024-03 „Nachhaltigkeit bei Fenstern, Türen und Fassaden“ soll ein umfassendes Verständnis von nachhaltigem Bauen vermitteln und Möglichkeiten nachhaltiger Fenster, Türen und Fassaden (Vorhangfassaden) aufzeigen. Das Merkblatt, so beschreibt der VFF, nennt wichtige Begriffe und gesetzliche Vorgaben und Verordnungen und erläutert die allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien anhand des 3-Säulenmodells mit ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Aspekten.
Das VFF-Merkblatt VOB.06: 2024-04 „Rechtliche Hinweise zur Durchführung von äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden“ soll die Leistungspflichten des Auftraggebers / Bauherren und seiner Planer bei äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden aus rechtlicher Sicht aufzeigen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten darlegen. Weiterhin werden die gewerkeübergreifenden Schnittstellen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers erläutert.
Das VFF-Merkblatt FA.02: 2024-03 informiert über die Besonderheiten der Begrünung von Vorhangfassaden sowie Vorgehängter Hinterlüfteter Fassaden (VHF), und gibt praktische Hilfestellungen, um dauerhaft funktionierende Fassadenbegrünungen in Kombination mit transparenten Bauteilen umzusetzen.
Ausführliche Einblicke in die neuen Merkblätter gibt es hier: