Grundsätzliche Änderungen für die Bauteile Fenster und Tür bringt laut dem ift Rosenheim der frische Entwurf der E DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, der jetzt im Februar veröffentlicht wurde, nicht mit sich.
Neu sind allerdings nur die beiden ersten Teile. Sowohl Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ als auch Teil 2 „Wohnungen“ gelten verpflichtend für den Neubau von Gebäuden, werden aber auch als Basis für die Gebäudemodernisierung genutzt. Der dritte Teil der Normreihe „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ wurde bereits im Januar präsentiert.
Diese Entwürfe sollen zusammen mit der im August 2021 veröffentlichten europäischen Norm DIN EN 17210 die jeweiligen nationalen Vorgängernormen ersetzen. Grundsätzliche Änderungen für die Bauteile Fenster und Tür sind dabei zwar nicht zu erkennen, dafür gibt es allerdings wichtige Änderungen im Detail, die Planer, Hersteller, Händler und Montagebetriebe kennen sollten. Das ift Rosenheim hat sich mit den neuen Regelungen konkret auseinandergesetzt und erläutert in dem Fachbeitrag sowohl die Hintergründe der Überarbeitung als auch die Änderungen gegenüber der Vorgänger-Norm.