Für die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge sind die Güte- und Prüfbestimmungen das Regelwerk, um den Herstellern das RAL Gütezeichen Schlösser und Beschläge für ihre Produkte zu verleihen. Daher ist es wichtig, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind. So haben die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge kürzlich die bestehenden RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Schutzbeschläge RAL-GZ 607/6 überarbeitet.
Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 berücksichtigt insbesondere den Bezug zu den gültigen Fassungen der Normen. Zudem wurde das neue Logo aufgrund Änderungen des RAL Corporate Designs und die aktuellen Kennzeichnungsbestimmungen mit aufgenommen. Da bei der neuen Fassung lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, bleibt der Ausgabestand der RAL-GZ 607/6 unverändert auf August 2017.
Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die hier gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt.