Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen, wie unter anderem die Brandenburgische Ingenieurkammer erinnert. Darin wird der Umgang mit sogenannten mineralischen Ersatzbaustoffen, also von aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen, geregelt.
Durch die Ersatzbaustoffverordnung soll nun erstmalig die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt werden. Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen werden Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, geht die Verordnung noch nicht weit genug: „Kein Bauherr wird Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut. Im Sinne einer funktionierenden, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft am Bau fordern wir deshalb vom Bundesumweltministerium jetzt umgehend eine Regelung zum sogenannten Abfallende vorzulegen, damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt durchsetzen können.“