Den Vorschlag für ein Recht auf Reparatur hat Ende März die EU-Kommission vorgelegt. Die Initiative soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen – ein nicht nur in den Augen des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) wichtiger Schritt zur Stärkung der Reparaturkultur.
Die Kommission schlägt eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vor. „Im Defektfall ist eine Reparatur vorzuziehen. Denn in vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern“, resümiert Carine Chardon, Bereichsleiterin Consumer im ZVEI.
Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiges Puzzleteil der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt.